Einleitung zur Urheberrechtsrevision in der Schweiz
Das schweizerische Urheberrechtsgesetz befindet sich zur Zeit in einer Teilrevision. Das geltende Recht datiert aus dem Jahre 1992 und wird heutigen Ansprüchen oft nicht mehr gerecht. Der technologische Fortschritt ermöglicht neue Nutzungsarten und Möglichkeiten für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Durch ein noch dem alten Vervielfältigungsgedanken verhaftetes Urheberrecht werden im digitalen Zeitalter die verschiedenen Interessen zu wenig berücksichtigt. Aus diesem Grund und im Zuge neuer Staatsverträge werden Anpassungen unumgänglich. Das Hauptziel der Revision ist die Anpassung des Urheberrechtsschutzes an die moderne Informationsgesellschaft. Nachdem ein erster Vorentwurf vom IGE verfasst und in die Vernehmlassung geschickt wurde, verabschiedete der Bundesrat im März 2006 seine "Botschaft zum Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes". Diese Vorlage wurde von der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen überarbeitet und im Dezember 2006 vom Ständerat abgesegnet.
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