Die EU-Richtlinie 2001/29/EG
Am 22. Mai 2001 hat die Europäischen Union die Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft erlassen. Diese EU-Richtlinie präzisiert die beiden WIPO-Abkommen. Dabei soll nach Art 6 Abs. 1 Richtlinie 2001/29/EG ein angemessener Rechtsschutz gegen die Umgehung von wirksamen technischen Massnahmen gewährleistet werden. Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, auch Vorbereitungshandlungen zur Umgehung technischer Schutzmassnahmen in den Massnahmekatalog aufzunehmen. Nach Erlass dieser EU-Richtlinie war die Schweiz unter Zugzwang, um den gleichen Umfang des Schutzes wie die EU garantieren zu können.
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