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WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT)

Der WIPO Performances and Phonagrams Treaty (WPPT) dient dem Leistungsschutz und tangiert nach Art. 1 WPPT keine Rechte aus anderen Verträgen. Nach Art. 3 WPPT ergeben sich die Schutzberechtigten aus dem Rom-Abkommen. Art. 18 WPPT enthält die Bestimmungen zum Schutz technischer Massnahmen und Art. 19 WPPT statuiert ein Verbot der unerlaubten Entfernung oder Änderung von elektronischen Informationen und den Gebrauch von derartigen Werken.

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www.trademark.ch
www.patentlaw.ch
www.designlaw.ch
www.ictlaw.ch
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